Mediaplanung

Crossmedial oder einzelne Kanäle

Wir unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Dialogmarketing-Kampagnen. Für uns spielt es keine Rolle, ob Sie crossmedial über mehrere Kanäle werben oder z. B. nur ein adressiertes Mailing versenden. Wir unterbreiten Ihnen passgenaue Vorschläge für Ihren Bedarf.

Die gesetzlichen Regelungen zur Werbung per Telefon wurden zumindest in Deutschland in den vergangenen Jahren ständig verschärft:

„§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG : Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung;“

 

In der Konsequenz sind wir bei der Telefonwerbung an Privatpersonen nur noch sehr eingeschränkt tätig (z. B. für reine Marktforschungsprojekte). Zur telefonischen Ansprache von Firmen für Angebote in Zusammenhang mit deren beruflicher Tätigkeit vermitteln wir jedoch weiterhin Potenziale.

Und da in anderen Ländern teils (noch) Opt-out Regelungen gelten, bei denen aber gegen Negativlisten (Do-not-call, Telephone Preference Service, Bel-me-niet Register o. ä.) abzugleichen ist, bieten wir in diesen Ländern selbst Privatadressen mit Telefonnummern unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen an.